Aufmerksam ist und bleibt nicht erkennbar, auf diese weise unser Bestandsinteressen ihr Spielhallenbetreiber die Veranderungsinteressen vos Gesetzgebers uberwogen
Ihr Gesetzgeber durfte unser einjahrige Ubergangsregelung z. hd. erforderlich halten, dort zusatzliche, geringer belastende Beschrankungen